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Sterben in Würde

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Beitrag von Admin Mi Sep 24, 2008 6:14 pm

Eine Vorsorgevollmacht gibt größere Sicherheit als die derzeitige „Patientenverfügung“, empfiehlt das Forum Deutscher Katholiken.

Fulda (kath.net) Der Kongress des "Forums Deutscher Katholiken" hat zum Thema "Sterben in Würde" Mitte September eine Erklärung herausgegeben. Die Erklärung im Wortlaut:

„Der berechtigte Wunsch nach einem Sterben in Würde geht oft nicht in Erfüllung, weil Kranke oder Sterbende nicht ihren Vorstellungen und Wünschen entsprechend versorgt werden.

Es ist deshalb gut und sinnvoll, für den Zeitpunkt vorzusorgen, an dem man selbst vorübergehend oder dauernd unfähig ist, eigene Entscheidungen zu treffen.

Die Errichtung einer Patientenverfügung, wie sie derzeit vorgeschlagen wird, kann dazu jedoch nicht empfohlen werden.

Denn niemand kann alle Lebenssituationen, in denen eine Patientenverfügung zur Anwendung kommen soll, voraussehen und erschöpfend beschreiben. Insbesondere, wenn Patientenverfügungen stets und unter allen Umständen als verbindlich angesehen oder sogar

gesetzlich für verbindlich erklärt werden, könnten sie auf Situationen angewendet werden, die sich der Patient so nicht vorgestellt hat und auf die er seine frühere Verfügung nicht angewendet wissen will.

Patientenverfügungen können zudem unterschlagen, gefälscht oder gegen den Willen des Patienten verwendet werden. Hinzu kommt, dass es kein absolutes Selbstbestimmungsrecht gibt, man also keine Verfügungen treffen kann, die andere Menschen verpflichten, in bestimmten Situationen den Tod eines Patienten oder Pflegebefohlenen durch Unterlassen oder aktives Tun herbeizuführen.

Empfehlen hingegen kann man eine Vorsorgevollmacht, die der Patient rechtzeitig einer vertrauenswürdigen Person erteilt, die ihn und seine Einstellung und Wertvorstellungen kennt. Diese Person ist dann in der Lage, in seinem Sinne zu handeln, wenn er selbst es nicht vermag.

In einer Vorsorgevollmacht kann ein Patient Wünsche äußern und Anordnungen treffen, die den Arzt und andere binden, zum Beispiel Anweisungen für die ärztliche Behandlung und pflegerische Betreuung bei Krankheit und Sterben und zu angemessener Unterbringung in eigener Wohnung, Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz.

In der Vorsorgevollmacht kann auch festgelegt werden, dass nötigenfalls die bevollmächtigte Person auch Betreuer mit der Befugnis rechtlicher Vertretung sein soll.

Eine Vorsorgevollmacht gibt also größere Sicherheit, weil mit ihr den Interessen des Patienten flexibel entsprochen werden kann. Der Patient bleibt bis zum Ende des Lebens gemäß seinen Entschlüssen, Bedürfnissen und Wertvorstellungen in die Solidarität einer von ihm selbst ausgewählten Vertrauensperson eingebunden."



Gegen die übliche Patientenvollmachten
Das „Forum Deutscher Katholiken“ hat sich gegen Patientenvollmachten ausgesprochen. Es sei zwar sinnvoll, für den Zeitpunkt vorzusorgen, an dem man selbst unfähig ist, eigene Entscheidungen zu treffen, teilte das „Forum“ jetzt in Fulda mit. Patientenverfügungen könnten nicht empfohlen werden, denn niemand könne alle Lebenssituationen voraussehen und erschöpfend beschreiben. Patientenverfügungen können zudem unterschlagen, gefälscht oder gegen den Willen des Patienten verwendet werden. Das Forum empfiehlt daher Vorsorgevollmacht, die der Patient rechtzeitig einer vertrauenswürdigen Person erteilt, die ihn und seine Wertvorstellungen kennt. Zuvor hatte die Versammlung eine Resolution gegen den „Gender-Mainstream“ in der Gesellschaft verabschiedet und Christen zur Mitgestaltung von Europa aufgerufen. – Am Sonntag endet in Fulda der dreitägige Kongress „Freude am Glauben 2008“, der vom „Forum Deutscher Katholiken“ im neuen Kongresszentrum organisiert wird. Er steht unter dem Gesamtthema: „Mit der Kirche die Zukunft gestalten!“

(pm 14.09.2008 mc)
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