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In Münster finden sechs Yoga-Kurse im Altarraum einer Kirche statt

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Beitrag von traudel Di Jun 14, 2016 7:13 pm

In Münster finden sechs Yoga-Kurse im Altarraum einer Kirche statt
Veröffentlicht: 14. Juni 2016 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: ESOTERIK & Okkultismus, KIRCHE + RELIGION aktuell | Tags: Amelsbüren, Atempause, Barbara Vennemann-Rinker, Chakren, Christentum, Entweihung, Frömmigkeit, Gotteshaus, Heidentum, Hinduismus, Körperübungen, Kirchenrecht, Kirchort, Münster, Meditation, Pfarrer Mike Netzler, Pfarrgemeinde, Reklame, Sankt Sebastian, Yoga |3 Kommentare
Von Felizitas Küble

In Münster finden sechs Yoga-Kurse im Altarraum einer Kirche statt Cropped-glockenblume-dsc_0207-2

Der Kirchort St. Sebastian in Münster-Amelsbüren gehört zur Großgemeinde St. Clemens in Münster-Hiltrup; er sorgt seit einigen Wochen für kontroverse Debatten unter den Gläubigen in der Gemeinde und darüber hinaus.038_35

Der Anlaß hierfür ist ungewöhnlich genug, hat doch der zuständige Pfarrer Mike Netzler seine Gläubigen in einem Werbeschreiben vom 3. Mai 2016 zu sechs „Meditationsabenden mit Yoga“ in die Sebastians-Kirche von Amelsbüren eingeladen.

Abgesehen davon, daß Yoga eindeutig aus dem Hinduismus stammt und insofern Bestandteil einer heidnischen Vielgötter-Religion ist, fragt man sich, wie solch ein Kurs ausgerechnet in einem katholischen Gotteshaus stattfinden kann, noch dazu im Altarraum (!) der Kirche, genauer: zwischen dem früheren Hochaltar und dem Volksaltar – und damit direkt vor dem Tabernakel mit dem Allerheiligsten.

Nun versucht der Geistliche, seinen Schäflein diese reichlich ungewöhnlichen Vorgänge schmackhaft zu machen, indem er Yoga entsprechend verharmlost, ja sogar ausdrücklich ins Positive wendet und den Eindruck zu erwecken versucht, als sei dieses Ritual problemlos vereinbar mit der christlichen Frömmigkeit  – und diene sogar der Bereicherung unseres Glaubens, denn Yoga könne, so schreibt er gar, „Zugänge erschließen für Menschen, die auf der Suche sind nach weiteren Wegen, die sie neu öffnen für die göttliche Dimension ihres Daseins“. Camberg-Peter-Paul-DSC_0342

Geht es wirklich nur um entspannende Körperübungen?

Zunächst wird in dem Einladungsschreiben des katholischen Pfarrers suggeriert, es handle sich bei Yoga lediglich um Körperhaltungen und Entspannungsübungen. Dabei wird der Hinduismus –  immerhin die Wurzel des Yoga – mit keiner Silbe genannt, stattdessen wird erwähnt, auch der Leib des Menschen wolle „ins Gebet einbezogen“ werden.

Ist dies etwa in den christlichen Gebetshaltungen (Stehen, Knien, Sitzen, Händefalten, Kreuzzeichen usw) nicht schon längst der Fall? Bedürfen wir hierfür neuerdings der Anleihen aus fremden Religionen?

Im Zusammenhang damit hört man bisweilen den Einwand, das „westliche“ Yoga sei nicht identisch mit der fernöstlich-hinduistischen Form.

Natürlich gibt es unterschiedliche Varianten, doch es handelt sich hierbei um verschiedene Zweige desselben Stammes, denn Yoga läßt sich durchaus nicht von seiner hinduistischen Wurzel trennen.

Hinduismus – Esoterik – Versuch der Selbsterlösung

Zudem ist auch die europäische Form von Esoterik durchtränkt, was nur einen unwesentlichen Unterschied zum „Original“ darstellt. So oder so wird mit Hilfe von Yoga versucht, jenseits von Christus (und ohne IHN) letztlich zur Selbsterlösung zu gelangen.

Daß es sich auch bei der europäischen Variante des Yoga nicht etwa nur um neutrale Entspannungsübungen oder „Körperhaltungen“ handelt, belegt die Rückseite des Werbeschreibens von Pfarrer Netzler selbst.

Dort läßt er Barbara Vennemann-Rinker zu Wort kommen, welche jene Kurse im Altarraum der Kirche leitet. Zugleich führt die Yoga-Lehrerin, die von Haus aus Physiotherapeutin ist, nunmehr beruflich ein Yoga-Zentrum namens „Atempause“ in Amelsbüren. (Hier eine Übersicht über ihre Kurse: http://atempause-amelsbueren.de/#workshops-preise)

Somit kann sie die sog. „Meditationsabende“ in der Kirche zumindest indirekt nutzen, um auf ihre entsprechende Berufstätigkeit in derselben Ortschaft aufmerksam zu machen. Die Einladungen zum Yoga in der Kirche lagen zudem auch in weltlichen Geschäften von Amelsbüren aus. Immerhin wird ihre Yoga-Arbeit nun sogar von der 027_24kirchlichen Gemeinde anerkannt, ja unterstützt, wenn sie sich als Yoga-Lehrerin im Altarraum des Gotteshauses präsentieren kann.

Dies war auch gestern Abend  – am Montag, den 13. Juni  – der Fall, als dort um 18 Uhr ihr sog. „Meditationsabend“ begann, der vierte in der Reihe von sechs Kursen. Etwa 20 Teilnehmer (fast alles Frauen, darunter eine Muslima) brachten ihre Gymnastikmatten mit, sogar zwei Grundschulkinder beteiligten sich am Yoga-Ritual; die meisten Besucher hatten ein Teelicht mitgebracht.

Frau Vennemann-Rinker animierte die Anwesenden   –  direkt vor dem Allerheiligsten stehend  – eine Stunde lang zu verschiedenen Versenkungen und „Meditationen“, Leibesübungen und „Gebetshaltungen“ (darunter auch die bekannte islamische Form mit dem Kopf auf die Erde).

„Philosophischer Überbau“ oder heidnischer Unterbau?

In ihrem Werbeschreiben auf der Rückseite der Pfarrers-Einladung schreibt die Dame ganz eindeutig: „Yoga ist viel mehr als eine besondere Form körperlicher Übungen. Es ist ein komplexes, sehr altes System mit philosphischem Überbau“   – und damit wird eingeräumt, daß es durchaus nicht allein um „Leibesübungen“ geht.

Freilich stellt es eine irreführende Verharmlosung dar, von seinem „philosophischen Überbau“ zu sprechen, wo es in Wirklichkeit um einen hinduistischen – und damit heidnischen – Unterbau geht.

Der Hinduismus ist nicht etwa lediglich eine „Philosophie“, sondern ein dem Christentum völlig entgegengesetzter Vielgötter-Glaube, dessen bekanntester Religionsausdruck eben das Yoga darstellt, mit dessen Hilfe man sich auf dem sog. „achtgliedrigen Pfad“ selbst befreien und erlösen möchte, was das Heil in Christus offensichtlich „überflüssig“ macht.

Auch in moralischer Hinsicht paßt der Hinduismus nicht zum christlichen Ethos (man denke z.B. an die massenhaften Darstellungen sexueller Akte in Hindu-Tempeln  – oder an das menschenverachtende Kastensystem mit der Ausgrenzung der Dalits, der sog. „Unberührbaren“).flyerstralsund2

Gottes Geist wirkt mit dem Verstand

Zudem wirkt der Heilige Geist im Christentum niemals gegen den Verstand; unser Glaube strebt keine „Leere“, kein Nirwana an (weder in der Vernunft noch insgesamt in der Persönlichkeit). Vielmehr gehört der Verstand zu den Sieben Gaben des Hl. Geistes, die uns im Sakrament der Firmung geschenkt werden.

Stattdessen geht es bei Yoga neben dem geistig-seelischen „Leerwerden“ um vermeintliche Energiefelder im Körper, auch „Chakren“ genannt (wovon auch in der Amelsbürener „Atempause“ die Rede ist), auf die sich die Aufmerksamkeit von Esoterikgläubigen konzentriert.

Neuer Zugang zur Kirche durch Yoga?

Gleichwohl schreibt die Frau Vennemann-Rinker in ihrer Einladung, sie wolle mit ihrem Kurs „vielen interessierten Menschen einen neuen Zugang zur Kirche verschaffen“.

Man reibt sich die Äuglein und fragt erstaunt: Läßt sich die Verwirrung noch weiter steigern?  – Ein eindeutig aus dem Hinduismus stammendes Ritual als „neuen Zugang zur Kirche“?  – Spielt das erste Gebot Gottes („Du sollst keine fremden Götter neben mir haben“) keine Rolle mehr?!

Abgesehen davon: Selbst wenn es sich bei den sechs Kursen tatsächlich nur um „Körperübungen“ handeln würde (was ja auch nach Aussage der Yoga-Lehrerin durchaus nicht der Fall ist), so ist ein christliches Gotteshaus schließlich keine Turnhalle  –  dafür könnte man allenfalls das Pfarrheim nutzen.

Wir wollen nicht vergessen, daß Christus die Geldwechsler sogar mit Gewalt aus dem Tempelbezirk trieb, obgleich es sich dabei nicht einmal um den eigentlichen Tempel, sondern lediglich um den Tempelvorraum handelte. Auch hier stellte Christus unmißverständlich klar, daß es sich um eine Stätte des Gebetes handle, nicht um eine „Räuberhöhle“. Um wieviel mehr gilt dies für den Bereich des Altarraumes  – noch dazu direkt vor dem allerheiligsten Altarsakrament! DSC_1185-3

Dieser Baum läßt sich nicht von seiner Wurzel trennen

Der Baum des Yoga läßt sich eben nicht absägen von seiner hinduistischen Wurzel. Frau Vennemann-Rinker schreibt immerhin in ihrer Einladung selber, daß es sich hierbei um „viel mehr“ handelt als nur eine „besondere Form körperlicher Übungen“.

Selbst wenn jemand dennoch glaubt, Yoga gleichsam als „neutrale“ Form der Versenkung nutzen zu können, so ist dies ähnlich einer Einstiegsdroge nicht selten der Beginn für weitere esoterische bzw. okkulte Praktiken.

Der Appetit entsteht bekanntlich beim Essen – und die Sehnsucht nach „außersinnlichen“ Erfahrungen, der Wunsch nach tieferen „Trance-Erlebnissen“ führt leicht zu weiteren Sumpfblüten auf dem unerschöpflichen Markt der Esoterik.

Wie diese Vorgänge sich in der Praxis entwickeln können, beschreibt Marga Lauer in ihrem informativen und erschütternden Buch „Die Yoga-Falle“ (Miriam-Verlag). Die frühere Yoga-Lehrerin weiß aus eigener Erfahrung sehr genau zu berichten, wie verhängnisvoll es sich auswirkt, wenn man naiverweise glaubt, Yoga und christlicher Glaube seien vereinbar.

Wie steht es mit dem Kirchenrecht?

In Münster-Amelsbüren sorgen die Yoga-Abende im Gotteshaus weiter für kritische Debatten unter den Gläubigen. Manche Katholiken betrachten ihre Pfarrkirche durch diese Kurse als entweiht und wollen sie nicht mehr betreten, bis der Bischof sie per Bußritus und neuer Weihe erneut einsegnet.

Immerhin legt das Kirchenrecht fest, daß das Gotteshaus wegen seines Zwecks und der Kirchweihe durch den Bischof grundsätzlich jeder unpassenden Nutzung entzogen und allein für Gebet, Liturgie, Sakramente und Gottesdienst bestimmt ist. P1020947

Daher erwähnt das Kirchenrecht bzw. der CIC in Can. 1210, daß an einem geweihten Ort nur zugelassen werden darf, was dem Kult, der Frömmigkeit und der Ausübung und Förderung der Gottesverehrung dient  –  und daß auch bei einer Einzelfall-Sonderregelung durch den Bischof klar sein sollte, daß von einem Gotteshaus „ferngehalten wird, was mit der Heiligkeit des Ortes unvereinbar ist“, wofür „alle, die es angeht“, zu sorgen haben, wie das Kirchenrecht klarstellt.

Laut can. 1211 CIC steht grundsätzlich fest, daß heilige Orte –  also auch Kirchen – durch „schwer verletzende, mit Ärgernis für die Gläubigen verbundene Handlungen“ geschändet werden. Erkennt der Ortsordinarius (Bischof) eine solche Entweihung, darf dort laut Can 1211 erst wieder Gottesdienst gehalten werden, wenn das Sakrileg durch einen Bußritus behoben ist. (Etwas Anderes wäre es nur dann, wenn es sich um eine profanierte, durch den Bischof „außer Dienst gestellte“ Kirche handeln würde.)

Wie wird der Bischof von Münster auf diese ihm gestellte Herausforderung reagieren?

Felizitas Küble leitet den KOMM-MIT-Verlag und das Christoferuswerk in Münster, das dieses CHRISTLICHE FORUM betreibt

traudel

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