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]Bischof Olmsted von Phoenix: „Keine Zulassung wiederverheiratet Geschiedener zur Kommunion“ 27. September 2016

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Beitrag von traudel Di Sep 27, 2016 12:16 pm

Bischof Olmsted von Phoenix: „Keine Zulassung wiederverheiratet Geschiedener zur Kommunion“
27. September 2016

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In einem Aufsatz über Amoris laetitia bekräftigte Bischof Olmsted von Phoenix, daß wiederverheirtet Geschiedene nicht zu den Sakramenten zugelassen sind, außer sie leben enthaltsam wie Bruder und Schwester

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(Washington) Msgr. Thomas Olmsted, der Bischof von Phoenix im US-Bundesstaat Arizona veröffentlichte im The Catholic Sun vom 18. September, der Kirchenzeitung seines Bistums, einen Aufsatz über das umstrittene achte Kapitel des nachsynodalen Schreibens Amoris laetitia. Der Bischof bekräftigte darin die Lehre der Kirche, daß wiederverheiratet Geschiedene nicht zu den Sakramenten zugelassen sind.

Da gerade zur Frage, die in den Mittelpunkt der Doppel-Synode über die Familie gestellt wurde, die päpstlichen Aussagen zweideutig gehalten sind, ist jeder Bischof gezwungen – solange keine authentische Klärung vorliegt –, das achte Kapitel selbst zu interpretieren. Um eine Klärung wurde Papst Franziskus von verschiedener Seite gebeten. Heute veröffentlichten 80 katholische Persönlichkeiten ein Treuebekenntnis zur unveränderlichen kirchlichen Lehre zu Ehe und Familie, das ein mahnender Appell an Papst Franziskus ist. Die 80 Persönlichkeiten haben mit ihren Bekenntnis das getan, was eigentlich Aufgabe des Papstes wäre, und alle Katholiken aufgefordert, das Treuebekenntnis zu unterstützen.

Die Bittsteller gehören ausnahmslos glaubenstreuen Kirchenkreisen an. Der progressive Teil der Kirche scheint hingegen mit zweideutigen Formulierungen gut leben zu können. Sie erlauben unterschiedliche und sogar gegensätzliche Interpretationen wie die Auslegungen von Amoris laetitia in den vergangenen Monaten auf verwirrende Weise bestätigten.

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Bischof Olmsted interpretiert die Intention von Papst Franziskus im Licht der überlieferten Lehre und gelangt daher zum Schluß, daß die Zulassung der wiederverheiratet Geschiedenen zur Kommunion weder möglich noch in Amoris laetitia enthalten ist.

Familiaris consortio

Der Bischof von Phoenix zitiert dazu den vollständigen Abschnitt Nr. 84 des nachsynodalen Schreibens Familiaris consortio von Papst Johannes Paul II. von 1981, der im Schlußbericht der Synode und in Amoris laetitia nur verkürzt wiedergegeben wurde und daher Anlaß zu Fehlinterpretationen gibt. Johannes Paul II. hielt in Familiaris consortio, daß wiederverheiratet Geschiedene nicht zu den Sakramenten zugelassen sind. Sie hätten den Stand der schweren Sünde durch Ehebruch zu verlassen. Wenn dies aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich sei, beispielsweise weil aus der neuen Verbindung Kinder geboren wurden, hätte das Paar wie Bruder und Schwester in völliger Enthaltsamkeit zusammenzuleben. Genau das wird von progressiven Theologen für „unmöglich“, für „untragbar“, „realitätsfremd“ gehalten, aber von Bischof Olmsted in seinem Aufsatz über die Auslegung von Amoris laetitia bekräftigt.

Sacramentum caritatis

Olmsted zitiert dazu das nachsynodale Schreiben Sacramentum caritatis von Papst Benedikt XVI. an die Bischöfe, den Klerus, die Personen des gottgeweihten Lebens und an die christgläubigen Laien über die Eucharistie Quelle und Höhepunkt von Leben und Sendung der Kirche.

Bischof Olmsted (Phoenix, Arizona)
Bischof Olmsted (Phoenix, Arizona)
Die zitierte Paragraph 29 lautet im vollem Wortlaut:

„Wenn die Eucharistie die Unwiderruflichkeit der Liebe Gottes in Christus zu seiner Kirche ausdrückt, wird verständlich, warum sie in Beziehung zum Sakrament der Ehe jene Unauflöslichkeit einschließt, nach der sich jede wahre Liebe unweigerlich sehnt. Darum ist die pastorale Aufmerksamkeit mehr als gerechtfertigt, die die Synode den schmerzlichen Situationen gewidmet hat, in denen sich nicht wenige Gläubige befinden, die sich nach einer sakramentalen Trauung haben scheiden lassen und eine neue Verbindung eingegangen sind. Es handelt sich um ein dornenreiches und kompliziertes pastorales Problem, eine wahre Plage des heutigen sozialen Umfelds, die in zunehmendem Maße auch auf katholische Kreise übergreift. Die Hirten sind aus Liebe zur Wahrheit verpflichtet, die verschiedenen Situationen genau zu unterscheiden, um den betroffenen Gläubigen in angemessener Weise geistlich zu helfen. Die Bischofssynode hat die auf die Heilige Schrift (vgl. Mk 10,2-12) gegründete Praxis der Kirche, wiederverheiratete Geschiedene nicht zu den Sakramenten zuzulassen, bestätigt, weil ihr Status und ihre Lebenslage objektiv jener Liebesvereinigung zwischen Christus und seiner Kirche widersprechen, die in der Eucharistie bedeutet und verwirklicht wird. Die wiederverheirateten Geschiedenen gehören jedoch trotz ihrer Situation weiter zur Kirche, die ihnen mit spezieller Aufmerksamkeit nachgeht, in dem Wunsch, daß sie so weit als möglich einen christlichen Lebensstil pflegen durch die Teilnahme an der heiligen Messe, wenn auch ohne Kommunionempfang, das Hören des Wortes Gottes, die eucharistische Anbetung, das Gebet, die Teilnahme am Gemeindeleben, das vertrauensvolle Gespräch mit einem Priester oder einem geistlichen Führer, hingebungsvoll geübte Nächstenliebe, Werke der Buße und den Einsatz in der Erziehung der Kinder.

Wo berechtigte Zweifel an der Gültigkeit der sakramental geschlossenen Ehe aufkommen, muß das Notwendige unternommen werden, um deren Fundierung zu überprüfen. Sodann ist es nötig, unter voller Beachtung des kanonischen Rechts das Vorhandensein kirchlicher Gerichte im jeweiligen Gebiet sowie ihren pastoralen Charakter und ihr korrektes und schnelles Handeln sicherzustellen. Für eine zügige Arbeitsweise der kirchlichen Gerichte bedarf es in jeder Diözese einer ausreichenden Anzahl entsprechend ausgebildeter Personen. Ich erinnere daran, daß es ‚eine dringende Pflicht ist, den Gläubigen das institutionelle Wirken der Kirche in den Gerichten immer näher zu bringen.‘ Es ist jedoch unbedingt zu vermeiden, daß die pastorale Sorge als Gegenposition zum Recht mißdeutet wird. Man sollte vielmehr von der Voraussetzung ausgehen, daß der grundlegende Berührungspunkt zwischen Recht und Pastoral die Liebe zur Wahrheit ist: Diese ist nämlich niemals abstrakt, sondern ‚fügt sich in den menschlichen und christlichen Weg jedes Gläubigen ein.‘ Wo schließlich die Ehenichtigkeit nicht anerkannt wird und objektive Bedingungen gegeben sind, die das Zusammenleben tatsächlich irreversibel machen, ermutigt die Kirche jene Gläubigen, ihre Beziehung entsprechend den Anforderungen des Gesetzes Gottes als Freunde, wie Bruder und Schwester, zu leben; so können sie – unter Berücksichtigung der bewährten kirchlichen Praxis – wieder am eucharistischen Mahl teilnehmen. Damit ein solcher Weg möglich ist und fruchtbar wird, muß er durch die Hilfe der Seelsorger und durch geeignete kirchliche Initiativen unterstützt werden, wobei in jedem Fall zu vermeiden ist, diese Verbindungen zu segnen, damit unter den Gläubigen keine Verwirrungen in bezug auf den Wert der Ehe aufkommen.

Angesichts der Vielschichtigkeit des kulturellen Umfelds, in der die Kirche in vielen Ländern lebt, hat die Synode zudem empfohlen, in der Vorbereitung der Brautleute und in der vorausgehenden Prüfung ihrer Ansichten über die für die Gültigkeit des Ehesakraments unverzichtbaren Verpflichtungen größte pastorale Sorgfalt walten zu lassen. Durch eine ernsthafte Klärung in diesem Punkt kann vermieden werden, daß emotive Impulse oder oberflächliche Gründe die beiden jungen Leute dazu führen, Verantwortungen zu übernehmen, denen sie dann nicht gerecht werden können. Das Gute, das die Kirche und die ganze Gesellschaft von der Ehe und der auf sie gegründeten Familie erwarten, ist zu groß, um sich in diesem spezifischen pastoralen Bereich nicht bis zum Grunde einzusetzen. Ehe und Familie sind Einrichtungen, die gefördert und gegen jegliches Mißverständnis bezüglich ihrer Grundwahrheit verteidigt werden müssen, denn jeder Schaden, der ihnen zugefügt wird, ist in der Tat eine Verletzung, die dem menschlichen Zusammenleben als solchem beigebracht wird.“
Katechismus der Katholischen Kirche

Ebenso verweist Bischof Olmsted auf den Katechismus der Katholischen Kirche: „Bei der Gewissensbildung ist das Wort Gottes Licht auf unserem Weg. Wir müssen es uns im Glauben und Gebet zu eigen machen und in die Tat umsetzen. Auch sollen wir unser Gewissen im Blick auf das Kreuz des Herrn prüfen. Wir werden dabei durch die Gaben des Heiligen Geistes und das Zeugnis und die Ratschläge anderer unterstützt und durch die Lehre der kirchlichen Autorität geleitet“ (KKK, 1785).

Der Bischof von Phoenix schreibt dazu: „Ohne das Kreuz Christi anzunehmen, können wir kein Leben in Ihm haben. Nur wenn wir ‚unser Kreuz jeden Tag annehmen‘  und Ihm nachfolgen, können wir Seine Jünger sein. Der Herr gibt uns das Gebot und auch die Gnade dafür, es zu befolgen, jeden Tag, beginnend in der Familie, in der wir durch die Gnade Gottes leben.“

Bischof Olmsteds Aufsatz wurde mit einem Bild von der Heiligsprechung des Ehepaars Louis und Marie Zelie Martin veröffentlicht, den Eltern der heiligen Therese von Lisieux, die am 18. Oktober 2015 von Papst Franziskus im Rahmen der zweiten Bischofssynode über die Familie heiliggesprochen wurden.
http://www.katholisches.info/2016/09/27/bischof-olmsted-von-phoenix-keine-zulassung-wiederverheiratet-geschiedener-zur-kommunion/
Text: Giuseppe Nardi
Bild: The Catholic Sun (Screenshot)

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