Die neuen Pfarrrichtlinien teilten die deutschen Bischöfe
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Die neuen Pfarrrichtlinien teilten die deutschen Bischöfe
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Die neuen Pfarrrichtlinien teilten die deutschen Bischöfe
Feige. REUTERS / Ina Fassbender / FORUM
#KRISE IN DER KIRCHE #DEUTSCHLAND #EEPISKOP DEUTSCHLAND #VATIKAN #FANZISZEK
Die Anweisung des Vatikans "Pastorale Bekehrung der Pfarrgemeinde im Dienste der Evangelisierungsmission der Kirche" wurde in Deutschland unterschiedlich aufgenommen. Ein am 20. Juli von der Kongregation für den Klerus veröffentlichtes Dokument forderte Gemeinden auf der ganzen Welt auf, Zentren der Evangelisierung zu werden. Er betonte auch, dass nach kanonischem Recht nur Priester die Seelsorge in einer Pfarrei verwalten können.
Das Dokument widerspricht eindeutig den Plänen einiger deutscher Hierarchen, die Anzahl der Pfarreien zu verringern (z. B. wurde in der Diözese Trier vorgeschlagen, sie von 800 auf 35 zu reduzieren).
Die konservative Kardinal Rainer Maria Woelki aus Köln dankte in einer Erklärung am 22. Juli Papst Franziskus für "zahlreiche Vorschläge zum missionarischen Erwachen der Kirche". Er betonte, dass das Dokument "uns daran erinnert, dass [...] nicht wir die Kirche" machen "und es auch nicht die Kirche ist, sondern die Kirche Jesu Christi. Es wurde vom Herrn selbst und mit ihm die Sakramente und das Priestertum errichtet “, betonte er.
Der Priester wies darauf hin, dass Papst Franziskus "das völlige Vertrauen in Christus ermutigt, wieder eine Missionskirche zu werden".
Bischof Franz-Josef Bode aus Osnabrück, Vizepräsident der Deutschen Bischofskonferenz, äußerte seinerseits Bedenken, dass das Dokument zur Klerikalisierung führen würde. Er trat auch für den "synodalen Weg" der deutschen Kirche ein und brachte Laien und Bischöfe zusammen, um vier Hauptthemen zu erörtern: die Regierungsführung der Kirche, die Sexualmoral, das Priestertum und die Rolle der Frau.
Auf der anderen Seite betrachtete Bischof Peter Kohlgraf von Mainz die "Anweisung" als "Störung" seines bischöflichen Dienstes, die er "nicht so leicht akzeptieren kann". In einer Erklärung am Mittwoch sagte er, er plane, Pfarreien in seiner Diözese im Rahmen eines Projekts zusammenzulegen, das als "Pastoral Way" bekannt ist.
Die "Anweisung" für die Pfarrei zeigt, dass nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil in einigen bestimmten Kirchen bedeutende Veränderungen stattfanden, die die Form der Seelsorge der Pfarrgemeinden neu organisierten.
"Dieser Prozess ermöglichte es, neue Erfahrungen einzuführen, die Dimension der Gemeinschaft in größerem Maße zu betonen und unter Anleitung der Pastoren eine harmonische Synthese von Charismen und Berufungen der Kirche im Dienste der Verkündigung des Evangeliums umzusetzen, die den heutigen Evangelisierungsbedürfnissen besser entspricht", lesen wir.
Am Ende seiner Unterweisung erklärte der Papst, dass die Kirche viele Möglichkeiten habe, nach Wegen zu suchen, um das Evangelium zu verkünden. Francis warnte davor, sich in Strukturen einzuschließen, die falschen Schutz bieten würden, und davor, Vorschriften und Gewohnheiten zu fürchten. Er betonte, dass christliche Gemeinschaften sich bemühen müssen, sicherzustellen, dass Bräuche, Stile, Zeitpläne, Sprache und alle kirchlichen Strukturen der Evangelisierung der modernen Welt dienen.
Der Papst warnte vor "Gnostizismus" und "Pelagianismus". Ersteres bietet einen intellektuellen, abstrakten Glauben und ist somit vom Leben losgelöst. Letzterer wiederum verlässt sich ausschließlich auf seine eigene Stärke. Er warnte auch vor einer "Klerikalisierung des pastoralen Dienstes".
Die Anweisung beschreibt detailliert die Bedingungen, die für die Zusammenlegung der Pfarreien erforderlich sind, wodurch die Willkür und die Handlungen der Geistlichen, die gegen das kanonische Recht verstoßen, begrenzt werden.
Vor dem Versuch, gemeinsame Pfarreien zu errichten, muss der Bischof den Priesterrat konsultieren. Der Zusammenschluss mehrerer Pfarreien kann in erster Linie durch eine Bundesform erreicht werden, so dass die kombinierten Pfarreien ihre eigene Identität behalten würden.
Natürlich müssen nach kanonischem Recht bei jeder Art der Vereinigung benachbarter Pfarreien die Grundregeln des Gewohnheitsrechts in Bezug auf die Pfarrei als juristische Person eingehalten werden, die nicht Gegenstand einer Ausnahmeregelung des Bischofs sein können. Daher muss der Bischof für jede Gemeinde, die er abschaffen möchte, ein spezifisches Dekret erlassen, zusammen mit der entsprechenden Motivation “, lesen wir in den Anweisungen des Vatikans.
Demnach ist "die Abschaffung von Pfarreien durch Zusammenlegung durch Gründe gerechtfertigt, die in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Pfarrei stehen". Allgemeine Hinweise auf das Wohl der Seelen und die finanzielle Situation der Diözese reichen nicht aus. Es muss auch sichergestellt werden, dass der Tempel den Gläubigen auch nach seiner Abschaffung zugänglich ist.
Das Dokument befasst sich auch mit der Frage der Zuweisung von Kirchengebäuden für eine "ordnungsgemäße, weltliche Nutzung". Die Autoren betonen, dass Kirchen nicht allein aufgrund des Mangels an Gläubigen, Geistlichen oder finanziellen Mitteln geschlossen werden können.
Die "Anweisung" erinnert auch daran, dass "das Amt eines Pfarrers die volle pastorale Verantwortung mit sich bringt und daher, damit jemand ordnungsgemäß ernannt werden kann, zum Priester geweiht werden muss, mit Ausnahme jeglicher Möglichkeit, jemandem, dem der Titel eines Pastors entzogen ist, die Gewährung zu gewähren". oder verwandte Funktionen auch in Abwesenheit von Priestern auszuführen. "
Das Amt eines Pfarrers kann nicht einer juristischen Person anvertraut werden, „kann nicht einer Gruppe von Menschen anvertraut werden, die sich aus Geistlichen und Laien zusammensetzt. Daher sollten Sie keine Begriffe wie "Teamführer", "Teamführer" und so weiter verwenden.
Der Pfarrer ist der für die Pfarrgüter zuständige Verwalter, die "kirchliche Güter" sind und daher durch die für sie geltenden kanonischen Normen geregelt werden.
Der Diözesanbischof kann jedoch für einen bestimmten Zeitraum Pfarrer ernennen, wenn dies durch ein Dekret der Bischofskonferenz festgelegt wurde. Normalerweise sollte der Pastor, wo immer möglich, nur in einer Pfarrei Seelsorge leisten. Bei Schwierigkeiten bei der Ernennung eines Pastors kann für den längsten Zeitraum ein apostolischer Administrator ernannt werden.
In Abwesenheit eines Pfarrers oder eines Geistlichen kann die Seelsorge vorübergehend einem Diakon, einer geweihten oder Laienperson oder sogar einer Gruppe von Personen (z. B. einem religiösen Institut, einer Vereinigung) anvertraut werden. Dann sollte jedoch daran erinnert werden, dass dies eine außergewöhnliche Form der Beauftragung von Seelsorge ist, die sich aus der Unmöglichkeit ergibt, einen Pfarrer oder Pfarrverwalter zu ernennen. Es ist nicht zu verwechseln mit gewöhnlicher, aktiver Zusammenarbeit und der Übernahme der Verantwortung durch alle Gläubigen. Angesichts der Anwendung dieser außergewöhnlichen Maßnahme sollte darauf geachtet werden, dass sie nur für die erforderliche Zeit und nicht auf unbestimmte Zeit angewendet wird, und das Volk Gottes sollte angemessen auf eine solche Aufgabe vorbereitet sein “, lesen wir.
In der Anweisung wird darauf hingewiesen, dass "in jedem Fall bei der Zuweisung der Aufgaben, die Diakonen, geweihten Personen und Laien anvertraut werden, die an der Ausübung der Seelsorge teilnehmen, eine geeignete Terminologie verwendet werden sollte, die den Funktionen entspricht, die sie entsprechend ihrem Zustand ausführen können. Auf diese Weise wird es möglich sein, den wesentlichen Unterschied zwischen dem universellen Priestertum und dem ministeriellen Priestertum beizubehalten, so dass die Identität der Pflichten, die jeder erhalten hat, klar ersichtlich ist.
Die "Anweisung" verbietet die Bereitstellung von Predigten durch Laien während der Feier der Eucharistie. In Abwesenheit von Priestern und Diakonen können Laien beim Heiraten helfen. Dies erfordert jedoch die Zustimmung des Heiligen Stuhls, die dem Diözesanbischof erteilt wurde.
Quellen: catholicnewsagency.com., Press.vatican.va.,
DATUM: 24. Juli 2020, 17:51 Uhr
GUTER TEXT
Read more: https://www.pch24.pl/nowe-wytyczne-dla-parafii-podzielily-niemieckich-biskupow,77420,i.html#ixzz6TBvEmlbN
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Die Anweisung des Vatikans "Pastorale Bekehrung der Pfarrgemeinde im Dienste der Evangelisierungsmission der Kirche" wurde in Deutschland unterschiedlich aufgenommen. Ein am 20. Juli von der Kongregation für den Klerus veröffentlichtes Dokument forderte Gemeinden auf der ganzen Welt auf, Zentren der Evangelisierung zu werden. Er betonte auch, dass nach kanonischem Recht nur Priester die Seelsorge in einer Pfarrei verwalten können.
Das Dokument widerspricht eindeutig den Plänen einiger deutscher Hierarchen, die Anzahl der Pfarreien zu verringern (z. B. wurde in der Diözese Trier vorgeschlagen, sie von 800 auf 35 zu reduzieren).
Die konservative Kardinal Rainer Maria Woelki aus Köln dankte in einer Erklärung am 22. Juli Papst Franziskus für "zahlreiche Vorschläge zum missionarischen Erwachen der Kirche". Er betonte, dass das Dokument "uns daran erinnert, dass [...] nicht wir die Kirche" machen "und es auch nicht die Kirche ist, sondern die Kirche Jesu Christi. Es wurde vom Herrn selbst und mit ihm die Sakramente und das Priestertum errichtet “, betonte er.
Der Priester wies darauf hin, dass Papst Franziskus "das völlige Vertrauen in Christus ermutigt, wieder eine Missionskirche zu werden".
Bischof Franz-Josef Bode aus Osnabrück, Vizepräsident der Deutschen Bischofskonferenz, äußerte seinerseits Bedenken, dass das Dokument zur Klerikalisierung führen würde. Er trat auch für den "synodalen Weg" der deutschen Kirche ein und brachte Laien und Bischöfe zusammen, um vier Hauptthemen zu erörtern: die Regierungsführung der Kirche, die Sexualmoral, das Priestertum und die Rolle der Frau.
Auf der anderen Seite betrachtete Bischof Peter Kohlgraf von Mainz die "Anweisung" als "Störung" seines bischöflichen Dienstes, die er "nicht so leicht akzeptieren kann". In einer Erklärung am Mittwoch sagte er, er plane, Pfarreien in seiner Diözese im Rahmen eines Projekts zusammenzulegen, das als "Pastoral Way" bekannt ist.
Die "Anweisung" für die Pfarrei zeigt, dass nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil in einigen bestimmten Kirchen bedeutende Veränderungen stattfanden, die die Form der Seelsorge der Pfarrgemeinden neu organisierten.
"Dieser Prozess ermöglichte es, neue Erfahrungen einzuführen, die Dimension der Gemeinschaft in größerem Maße zu betonen und unter Anleitung der Pastoren eine harmonische Synthese von Charismen und Berufungen der Kirche im Dienste der Verkündigung des Evangeliums umzusetzen, die den heutigen Evangelisierungsbedürfnissen besser entspricht", lesen wir.
Am Ende seiner Unterweisung erklärte der Papst, dass die Kirche viele Möglichkeiten habe, nach Wegen zu suchen, um das Evangelium zu verkünden. Francis warnte davor, sich in Strukturen einzuschließen, die falschen Schutz bieten würden, und davor, Vorschriften und Gewohnheiten zu fürchten. Er betonte, dass christliche Gemeinschaften sich bemühen müssen, sicherzustellen, dass Bräuche, Stile, Zeitpläne, Sprache und alle kirchlichen Strukturen der Evangelisierung der modernen Welt dienen.
Der Papst warnte vor "Gnostizismus" und "Pelagianismus". Ersteres bietet einen intellektuellen, abstrakten Glauben und ist somit vom Leben losgelöst. Letzterer wiederum verlässt sich ausschließlich auf seine eigene Stärke. Er warnte auch vor einer "Klerikalisierung des pastoralen Dienstes".
Die Anweisung beschreibt detailliert die Bedingungen, die für die Zusammenlegung der Pfarreien erforderlich sind, wodurch die Willkür und die Handlungen der Geistlichen, die gegen das kanonische Recht verstoßen, begrenzt werden.
Vor dem Versuch, gemeinsame Pfarreien zu errichten, muss der Bischof den Priesterrat konsultieren. Der Zusammenschluss mehrerer Pfarreien kann in erster Linie durch eine Bundesform erreicht werden, so dass die kombinierten Pfarreien ihre eigene Identität behalten würden.
Natürlich müssen nach kanonischem Recht bei jeder Art der Vereinigung benachbarter Pfarreien die Grundregeln des Gewohnheitsrechts in Bezug auf die Pfarrei als juristische Person eingehalten werden, die nicht Gegenstand einer Ausnahmeregelung des Bischofs sein können. Daher muss der Bischof für jede Gemeinde, die er abschaffen möchte, ein spezifisches Dekret erlassen, zusammen mit der entsprechenden Motivation “, lesen wir in den Anweisungen des Vatikans.
Demnach ist "die Abschaffung von Pfarreien durch Zusammenlegung durch Gründe gerechtfertigt, die in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Pfarrei stehen". Allgemeine Hinweise auf das Wohl der Seelen und die finanzielle Situation der Diözese reichen nicht aus. Es muss auch sichergestellt werden, dass der Tempel den Gläubigen auch nach seiner Abschaffung zugänglich ist.
Das Dokument befasst sich auch mit der Frage der Zuweisung von Kirchengebäuden für eine "ordnungsgemäße, weltliche Nutzung". Die Autoren betonen, dass Kirchen nicht allein aufgrund des Mangels an Gläubigen, Geistlichen oder finanziellen Mitteln geschlossen werden können.
Die "Anweisung" erinnert auch daran, dass "das Amt eines Pfarrers die volle pastorale Verantwortung mit sich bringt und daher, damit jemand ordnungsgemäß ernannt werden kann, zum Priester geweiht werden muss, mit Ausnahme jeglicher Möglichkeit, jemandem, dem der Titel eines Pastors entzogen ist, die Gewährung zu gewähren". oder verwandte Funktionen auch in Abwesenheit von Priestern auszuführen. "
Das Amt eines Pfarrers kann nicht einer juristischen Person anvertraut werden, „kann nicht einer Gruppe von Menschen anvertraut werden, die sich aus Geistlichen und Laien zusammensetzt. Daher sollten Sie keine Begriffe wie "Teamführer", "Teamführer" und so weiter verwenden.
Der Pfarrer ist der für die Pfarrgüter zuständige Verwalter, die "kirchliche Güter" sind und daher durch die für sie geltenden kanonischen Normen geregelt werden.
Der Diözesanbischof kann jedoch für einen bestimmten Zeitraum Pfarrer ernennen, wenn dies durch ein Dekret der Bischofskonferenz festgelegt wurde. Normalerweise sollte der Pastor, wo immer möglich, nur in einer Pfarrei Seelsorge leisten. Bei Schwierigkeiten bei der Ernennung eines Pastors kann für den längsten Zeitraum ein apostolischer Administrator ernannt werden.
In Abwesenheit eines Pfarrers oder eines Geistlichen kann die Seelsorge vorübergehend einem Diakon, einer geweihten oder Laienperson oder sogar einer Gruppe von Personen (z. B. einem religiösen Institut, einer Vereinigung) anvertraut werden. Dann sollte jedoch daran erinnert werden, dass dies eine außergewöhnliche Form der Beauftragung von Seelsorge ist, die sich aus der Unmöglichkeit ergibt, einen Pfarrer oder Pfarrverwalter zu ernennen. Es ist nicht zu verwechseln mit gewöhnlicher, aktiver Zusammenarbeit und der Übernahme der Verantwortung durch alle Gläubigen. Angesichts der Anwendung dieser außergewöhnlichen Maßnahme sollte darauf geachtet werden, dass sie nur für die erforderliche Zeit und nicht auf unbestimmte Zeit angewendet wird, und das Volk Gottes sollte angemessen auf eine solche Aufgabe vorbereitet sein “, lesen wir.
In der Anweisung wird darauf hingewiesen, dass "in jedem Fall bei der Zuweisung der Aufgaben, die Diakonen, geweihten Personen und Laien anvertraut werden, die an der Ausübung der Seelsorge teilnehmen, eine geeignete Terminologie verwendet werden sollte, die den Funktionen entspricht, die sie entsprechend ihrem Zustand ausführen können. Auf diese Weise wird es möglich sein, den wesentlichen Unterschied zwischen dem universellen Priestertum und dem ministeriellen Priestertum beizubehalten, so dass die Identität der Pflichten, die jeder erhalten hat, klar ersichtlich ist.
Die "Anweisung" verbietet die Bereitstellung von Predigten durch Laien während der Feier der Eucharistie. In Abwesenheit von Priestern und Diakonen können Laien beim Heiraten helfen. Dies erfordert jedoch die Zustimmung des Heiligen Stuhls, die dem Diözesanbischof erteilt wurde.
Quellen: catholicnewsagency.com., Press.vatican.va.,
DATUM: 24. Juli 2020, 17:51 Uhr
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