Im Priesterjahr...19.6. 2009. bis 19. 6 2010. kann jeden Tag nach bestimmten Voraussetzungen ein vollkommener Ablaß gewonnen werden
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Im Priesterjahr...19.6. 2009. bis 19. 6 2010. kann jeden Tag nach bestimmten Voraussetzungen ein vollkommener Ablaß gewonnen werden
www.triff-den-papst.de
Hl. Petrus
http://www.vatican.va/roman_curia/tribunals/apost_penit/documents/rc_trib_appen_doc_20090425_indulg-anno-sacerd_ge.html
ÜBERSETZUNG IN DEUTSCHER SPRACHE
URBIS ET ORBIS DEKRET
Für besondere Frömmigkeitsübungen werden während des zu Ehren des heiligen Johannes Maria Vianney angesetzten Priesterjahres heilige Ablässe gewährt.
Der 150. Jahrestag, an dem des frommen Heimgangs des heiligen Pfarrers von Ars, Johannes Maria Vianney, in die himmlische Heimat gedacht wird, steht unmittelbar bevor. Er war hier auf Erden ein wunderbares Musterbeispiel eines echten Hirten, der im Dienst der Herde Christi steht.
Aufgrund der Leuchtkraft seines Beispiels, das Gläubige und vor allem Priester zur Nachahmung seiner Tugenden anspornt, hat Papst Benedikt XVI. bestimmt, dass aus diesem Anlass vom 19. Juni 2009 bis 19. Juni 2010 in der ganzen Kirche ein besonderes Priesterjahr gefeiert werden solle, während dessen die Priester eingeladen sind, sich durch fromme Betrachtungen, Exerzitien und andere geeignete Werke in ihrer Treue zu Christus immer mehr zu festigen.
Diese heilige Zeit wird mit dem Herz-Jesu-Fest beginnen, dem Tag der Heiligung der Priester, an dem der Papst in Anwesenheit der vom Bischof von Belley-Ars nach Rom gebrachten Reliquien des heiligen Johannes Maria Vianney einen Vespergottesdienst feiern wird. Ebenso wird der Heilige Vater das Priesterjahr auf dem Petersplatz in Gegenwart von Priestern aus aller Welt, die ihre Treue zu Christus und das Band der Brüderlichkeit erneuern werden, feierlich schließen.
Durch Gebet und gute Werke mögen die Priester sich darum bemühen, von Christus, dem Ewigen Hohenpriester, die Gnade zu erlangen, in Glaube, Hoffnung und Liebe und allen anderen Tugenden zu wachsen. Mögen sie durch ihre Lebensführung, aber auch durch ihr äußeres Erscheinungsbild zeigen, dass sie sich ganz dem geistlichen Wohl des Gottesvolkes geweiht haben; dies entspricht dem, was der Kirche vor allem anderen stets am Herzen lag.
Um das erwünschte Ziel noch wirksamer zu erreichen, ist die für das ganze Priesterjahr vorgesehen Gewährung heiliger Ablässe eine große Hilfe, was die Apostolische Pönitentiarie mit diesem in Übereinstimmung mit dem Willen unseres hochgeschätzten Papstes erlassenen Dekret gern tut:
BULLETIN NR. 0328-12.05.2009
A.- Den ehrlich bußfertigen Priestern, die an jedwedem beliebigen Tag andächtig zumindest die morgendliche Laudes oder die Vesper vor dem öffentlich ausgesetzten Allerheiligsten oder vor dem Tabernakel beten, und die sich nach dem Beispiel des heiligen Johannes Maria Vianney mit bereitwilliger und großherziger Hingabe die Sakramente spenden, insbesondere das Bußsakrament, wird gnädig ein Vollkommener Ablass gewährt, den sie auch verstorbenen Mitbrüdern zuwenden können, sofern sie entsprechend den geltenden Bedingungen die Beichte ablegen, die Eucharistie empfangen und in der Meinung des Papstes beten.
Den Priestern wird ebenso jedes Mal ein Teilablass gewährt, der auch verstorbenen Mitbrüdern zugewandt werden kann, wenn sie zur eigenen Heiligung ehrfürchtig kirchlich approbierte Gebete beten und ihre Amtspflichten treu erfüllen.
B.- Allen ehrlich bußfertigen Gläubigen, die in einer Kirche oder Kapelle andächtig an der Messfeier teilnehmen und für die Priester der Kirche zu Jesus Christus, dem Ewigen Hohenpriester beten sowie an diesem Tag ein gutes Werk vollbringen, damit Er sie heilige und nach seinem Herzen forme, wird der Vollkommene Ablass gewährt, vorausgesetzt, sie haben ihre Sünden im Bußsakrament bekannt und Gebete nach der Meinung des Heiligen Vaters verrichtet. Dies gilt besonders: an den Tagen der Eröffnung und des Abschlusses des Priesterjahres, am 150. Jahrestag des frommen Heimgangs des heiligen Johannes Maria Vianney (4. August), am ersten Donnerstag des Monats oder jedem anderen Tag, der von den Ortsordinarien zum Nutzen der Gläubigen festgesetzt wurde.
Es ist sehr angebracht, dass die Priester, denen in den Kathedralen und den Pfarrkirchen die Seelsorge anvertraut ist, diese Frömmigkeitsübungen öffentlich leiten, die heilige Messe feiern und den Gläubigen die Beichte abnehmen.
Den alten Menschen, den Kranken und all jenen, die aus gerechtfertigtem Grund ihr Haus nicht verlassen können, wird, sofern sie sich innerlich von jeder Sünde lossagen und die Absicht haben, den gewohnten drei Bedingungen so bald wie möglich genüge zu leisten, sei es zuhause oder wo auch immer sie aufgehalten wurden, gleichfalls der Vollkommene Ablass erteilt, wenn sie an den oben genannten Tagen Gebete für die Heiligung der Priester verrichten und Gott vertrauensvoll durch Maria, die Königin der Apostel, die Krankheiten und Unannehmlichkeiten ihres Lebens aufopfern.
Schließlich wird allen Gläubigen ein Teilablass immer dann gewährt, wenn sie andächtig fünf Vater Unser, Gegrüßt seist du Maria und Ehre sei dem Vater oder ein anderes kirchlich approbiertes Gebet zu Ehren des Heiligsten Herzens Jesu beten, und dies für die Beharrlichkeit der Priester im Leben der Reinheit und Heiligkeit aufopfern.
Das vorliegende Dekret ist während des gesamten Priesterjahres gültig; sofern keine gegenteilige Bestimmung dem entgegensteht.
Gegeben zu Rom, am Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, am 25. April, dem Fest des hl. Evangelisten Markus, im Jahr der Menschwerdung des Herrn 2009.
James Francis Kard. Stafford Großpönitentiar
X Gianfranco Girotti, O. F. M. Conv. Titularbischof von Meta, Regens
Hl. Petrus
http://www.vatican.va/roman_curia/tribunals/apost_penit/documents/rc_trib_appen_doc_20090425_indulg-anno-sacerd_ge.html
ÜBERSETZUNG IN DEUTSCHER SPRACHE
URBIS ET ORBIS DEKRET
Für besondere Frömmigkeitsübungen werden während des zu Ehren des heiligen Johannes Maria Vianney angesetzten Priesterjahres heilige Ablässe gewährt.
Der 150. Jahrestag, an dem des frommen Heimgangs des heiligen Pfarrers von Ars, Johannes Maria Vianney, in die himmlische Heimat gedacht wird, steht unmittelbar bevor. Er war hier auf Erden ein wunderbares Musterbeispiel eines echten Hirten, der im Dienst der Herde Christi steht.
Aufgrund der Leuchtkraft seines Beispiels, das Gläubige und vor allem Priester zur Nachahmung seiner Tugenden anspornt, hat Papst Benedikt XVI. bestimmt, dass aus diesem Anlass vom 19. Juni 2009 bis 19. Juni 2010 in der ganzen Kirche ein besonderes Priesterjahr gefeiert werden solle, während dessen die Priester eingeladen sind, sich durch fromme Betrachtungen, Exerzitien und andere geeignete Werke in ihrer Treue zu Christus immer mehr zu festigen.
Diese heilige Zeit wird mit dem Herz-Jesu-Fest beginnen, dem Tag der Heiligung der Priester, an dem der Papst in Anwesenheit der vom Bischof von Belley-Ars nach Rom gebrachten Reliquien des heiligen Johannes Maria Vianney einen Vespergottesdienst feiern wird. Ebenso wird der Heilige Vater das Priesterjahr auf dem Petersplatz in Gegenwart von Priestern aus aller Welt, die ihre Treue zu Christus und das Band der Brüderlichkeit erneuern werden, feierlich schließen.
Durch Gebet und gute Werke mögen die Priester sich darum bemühen, von Christus, dem Ewigen Hohenpriester, die Gnade zu erlangen, in Glaube, Hoffnung und Liebe und allen anderen Tugenden zu wachsen. Mögen sie durch ihre Lebensführung, aber auch durch ihr äußeres Erscheinungsbild zeigen, dass sie sich ganz dem geistlichen Wohl des Gottesvolkes geweiht haben; dies entspricht dem, was der Kirche vor allem anderen stets am Herzen lag.
Um das erwünschte Ziel noch wirksamer zu erreichen, ist die für das ganze Priesterjahr vorgesehen Gewährung heiliger Ablässe eine große Hilfe, was die Apostolische Pönitentiarie mit diesem in Übereinstimmung mit dem Willen unseres hochgeschätzten Papstes erlassenen Dekret gern tut:
BULLETIN NR. 0328-12.05.2009
A.- Den ehrlich bußfertigen Priestern, die an jedwedem beliebigen Tag andächtig zumindest die morgendliche Laudes oder die Vesper vor dem öffentlich ausgesetzten Allerheiligsten oder vor dem Tabernakel beten, und die sich nach dem Beispiel des heiligen Johannes Maria Vianney mit bereitwilliger und großherziger Hingabe die Sakramente spenden, insbesondere das Bußsakrament, wird gnädig ein Vollkommener Ablass gewährt, den sie auch verstorbenen Mitbrüdern zuwenden können, sofern sie entsprechend den geltenden Bedingungen die Beichte ablegen, die Eucharistie empfangen und in der Meinung des Papstes beten.
Den Priestern wird ebenso jedes Mal ein Teilablass gewährt, der auch verstorbenen Mitbrüdern zugewandt werden kann, wenn sie zur eigenen Heiligung ehrfürchtig kirchlich approbierte Gebete beten und ihre Amtspflichten treu erfüllen.
B.- Allen ehrlich bußfertigen Gläubigen, die in einer Kirche oder Kapelle andächtig an der Messfeier teilnehmen und für die Priester der Kirche zu Jesus Christus, dem Ewigen Hohenpriester beten sowie an diesem Tag ein gutes Werk vollbringen, damit Er sie heilige und nach seinem Herzen forme, wird der Vollkommene Ablass gewährt, vorausgesetzt, sie haben ihre Sünden im Bußsakrament bekannt und Gebete nach der Meinung des Heiligen Vaters verrichtet. Dies gilt besonders: an den Tagen der Eröffnung und des Abschlusses des Priesterjahres, am 150. Jahrestag des frommen Heimgangs des heiligen Johannes Maria Vianney (4. August), am ersten Donnerstag des Monats oder jedem anderen Tag, der von den Ortsordinarien zum Nutzen der Gläubigen festgesetzt wurde.
Es ist sehr angebracht, dass die Priester, denen in den Kathedralen und den Pfarrkirchen die Seelsorge anvertraut ist, diese Frömmigkeitsübungen öffentlich leiten, die heilige Messe feiern und den Gläubigen die Beichte abnehmen.
Den alten Menschen, den Kranken und all jenen, die aus gerechtfertigtem Grund ihr Haus nicht verlassen können, wird, sofern sie sich innerlich von jeder Sünde lossagen und die Absicht haben, den gewohnten drei Bedingungen so bald wie möglich genüge zu leisten, sei es zuhause oder wo auch immer sie aufgehalten wurden, gleichfalls der Vollkommene Ablass erteilt, wenn sie an den oben genannten Tagen Gebete für die Heiligung der Priester verrichten und Gott vertrauensvoll durch Maria, die Königin der Apostel, die Krankheiten und Unannehmlichkeiten ihres Lebens aufopfern.
Schließlich wird allen Gläubigen ein Teilablass immer dann gewährt, wenn sie andächtig fünf Vater Unser, Gegrüßt seist du Maria und Ehre sei dem Vater oder ein anderes kirchlich approbiertes Gebet zu Ehren des Heiligsten Herzens Jesu beten, und dies für die Beharrlichkeit der Priester im Leben der Reinheit und Heiligkeit aufopfern.
Das vorliegende Dekret ist während des gesamten Priesterjahres gültig; sofern keine gegenteilige Bestimmung dem entgegensteht.
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