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Welt-Down-Syndrom-Tag – Jugend für das Leben demonstrierte gegen Diskriminierung
21. März 2016 0
Jugend für das Leben demonstrierte am Welt-Down-Syndrom-Tag vor dem Österreichischen Parlament
Am Welt-Down-Syndrom-Tag demonstrierte die Jugend für das Leben vor dem Österreichischen Parlament gegen die Diskriminierung von Menschen mit Down-Syndrom. Auf ungeborene Kinder mit dem dreifachen Vorhandensein des 21. Chromosoms wird regelrecht Jagd gemacht. In einigen europäischen Staaten wird der Großteil der Kinder mit Down-Syndrom durch Abtreibung vor der Geburt getötet.
Die Jugend für das Leben forderte mit ihrer Aktion die Abschaffung der eugenischen Indikation. Sie erlaubt die Tötung ungeborener Kinder mit Down-Syndrom bis unmittelbar vor der Geburt. Kritisiert wurde auch ein OGH-Urteil, das ein behindertes Kind als Grund für Schadensersatzzahlung betrachtet. Diese massive gesetzliche Diskriminierung behinderter Kinder sei „unerträglich und ein Armutszeugnis für Österreich“ so Carina Eder, die Sprecherin der Jugend für das Leben. Sie forderte von der Regierung Verantwortungsbewußtsein und ein Ende dieser Diskriminierung von von behinderten Menschen vor und nach der Geburt.
90 Prozent der Down-Syndrom-Kinder werden nicht geboren
In Österreich sollten, statistisch gesehen, jedes Jahr etwa 100 Kinder mit Down-Syndrom geboren werden. In Wirklichkeit ist es nur ein Zehntel davon. Rund 90 Prozent der ungeborenen Kinder mit Down-Syndrom werden abgetrieben. In anderen europäischen Ländern ist die Lage vergleichbar. Es ist ein reiner Glücksfall, daß ein Kind mit Down-Syndrom leben darf. Der Staat duldet die systematische Eliminierung.
Möglich macht dies die „eugenische Indikation“, die Abtreibung von Menschen mit Behinderung faktisch während der gesamten Schwangerschaft straffrei stellt. Der bloße Verdacht einer Behinderung reicht aus, jenseits aller Fristen, das betreffende Kind bis in den neunten Schwangerschaftsmonat zu töten. Der Grad der Behinderung ist gesetzlich nicht definiert, womit der Gesetzgeber zum Ausdruck bringt, daß im Zweifelsfall die Tötung des Kindes erwünscht ist.
Kinder dürfen gemäß der österreichischen Fristenregelung nur während der ersten drei Monate der Schwangerschaft getötet werden. Bei Behinderung oder Verdacht auf Behinderung ist diese Frist aufgehoben.
Für diese massive gesetzliche Diskriminierung von Behinderten wurde Österreich 2013 von der UNO-Staatenprüfung in Genf gerügt, da die eugenische Indikation der UN-Behindertenrechtskonvention widerspricht.
„Behinderte Kinder sind kein Schadensfall“
Laut Jugend für das Leben seien die christdemokratische ÖVP und die nationalkonservative FPÖ, aber auch Vertreter der Grünen und der Behindertenanwalt und ehemalige Gesundheitsminister Erwin Buchinger (SPÖ) für Gespräche über eine Gesetzesänderung offen. Die zuständige Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) verweigert jede Gesprächsbereitschaft zum Thema.
Die straffreie Abtreibung gilt in Österreich wie in der Bundesrepublik Deutschland als „gesellschaftlicher Konsens“, der von den Regierungsparteien – in Wien SPÖ und ÖVP, in Berlin CDU/CSU und SPD – nicht in Frage gestellt wird, gleichgültig ob die Regierungsvertreter Sozialdemokraten oder Christdemokraten sind.
„Behinderte Kinder sind kein Schadensfall!“
Die Jugend für das Leben kritisierte auch ein Urteil des Obersten Gerichtshofes, das es ermöglicht, daß Ärzte für ein behindertes Kind von den betroffenen Eltern oder der Mutter auf Schadensersatz geklagt werden können. Voraussetzung ist, daß der behandelnde Arzt „fahrlässig, vorsätzlich oder wissentlich“ eine falsche Diagnose gestellt hat oder den Informationspflichten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen ist. Der Oberste Gerichtshof sagt damit, daß der Schadenersatz zu leisten sei, weil damit den Eltern der Mutter des Kindes die Möglichkeit entzogen worden sei, das Kind töten zu lassen.
„Diese kuriose Rechtsprechung stellt nicht nur eine massive Diskriminierung behinderter Kinder dar, sondern setzt zudem Ärzte massiv unter Druck und schafft ein Klima der Ablehnung von behinderten Kindern. Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der behinderte Menschen nicht diskriminiert werden, insbesondere vor der Geburt.“
Handlungsaufruf an die Gesundheitsministerin“, so Carina Eder.
Die Jugend für das Leben appellierte mit der Aktion an die österreichischen Entscheidungsträger, mit Dringlichkeit die notwendigen gesetzlichen Änderungen zu erwirken. Die bisherigen Stellungnahmen der Parlamentsparteien „geben Hoffnung“, daß die eugenische Indikation einer breiten Mehrheit „unangenehm und änderungswürdig“ erscheint, so Eder.
An Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) gerichtet: „Lassen Sie eine Diskussion über die Thematik zu, denn aus sachlichen Gründen ist Ihre Haltung nicht nachvollziehbar. Ideologie darf niemals ein Rechtfertigungsgrund sein!“
Die Jugend für das Leben in ihrem Appell: „Wir hoffen, daß sich die Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft von der unantastbaren Würde jedes Menschen leiten lassen und nicht zulassen, daß Ungerechtigkeiten Behinderten gegenüber gesetzlich verankert bleiben“.
Der Welt-Down-Syndrom-Tag wurde 2012 von der UNO anerkannt. Seit 2006 wird er als Aktionstag begangen.
http://www.katholisches.info/2016/03/21/welt-down-syndrom-tag-jugend-fuer-das-leben-demonstrierte-gegen-diskriminierung/
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Jugend für das Leben (Screenshot)
21. März 2016 0
Jugend für das Leben demonstrierte am Welt-Down-Syndrom-Tag vor dem Österreichischen Parlament
Am Welt-Down-Syndrom-Tag demonstrierte die Jugend für das Leben vor dem Österreichischen Parlament gegen die Diskriminierung von Menschen mit Down-Syndrom. Auf ungeborene Kinder mit dem dreifachen Vorhandensein des 21. Chromosoms wird regelrecht Jagd gemacht. In einigen europäischen Staaten wird der Großteil der Kinder mit Down-Syndrom durch Abtreibung vor der Geburt getötet.
Die Jugend für das Leben forderte mit ihrer Aktion die Abschaffung der eugenischen Indikation. Sie erlaubt die Tötung ungeborener Kinder mit Down-Syndrom bis unmittelbar vor der Geburt. Kritisiert wurde auch ein OGH-Urteil, das ein behindertes Kind als Grund für Schadensersatzzahlung betrachtet. Diese massive gesetzliche Diskriminierung behinderter Kinder sei „unerträglich und ein Armutszeugnis für Österreich“ so Carina Eder, die Sprecherin der Jugend für das Leben. Sie forderte von der Regierung Verantwortungsbewußtsein und ein Ende dieser Diskriminierung von von behinderten Menschen vor und nach der Geburt.
90 Prozent der Down-Syndrom-Kinder werden nicht geboren
In Österreich sollten, statistisch gesehen, jedes Jahr etwa 100 Kinder mit Down-Syndrom geboren werden. In Wirklichkeit ist es nur ein Zehntel davon. Rund 90 Prozent der ungeborenen Kinder mit Down-Syndrom werden abgetrieben. In anderen europäischen Ländern ist die Lage vergleichbar. Es ist ein reiner Glücksfall, daß ein Kind mit Down-Syndrom leben darf. Der Staat duldet die systematische Eliminierung.
Möglich macht dies die „eugenische Indikation“, die Abtreibung von Menschen mit Behinderung faktisch während der gesamten Schwangerschaft straffrei stellt. Der bloße Verdacht einer Behinderung reicht aus, jenseits aller Fristen, das betreffende Kind bis in den neunten Schwangerschaftsmonat zu töten. Der Grad der Behinderung ist gesetzlich nicht definiert, womit der Gesetzgeber zum Ausdruck bringt, daß im Zweifelsfall die Tötung des Kindes erwünscht ist.
Kinder dürfen gemäß der österreichischen Fristenregelung nur während der ersten drei Monate der Schwangerschaft getötet werden. Bei Behinderung oder Verdacht auf Behinderung ist diese Frist aufgehoben.
Für diese massive gesetzliche Diskriminierung von Behinderten wurde Österreich 2013 von der UNO-Staatenprüfung in Genf gerügt, da die eugenische Indikation der UN-Behindertenrechtskonvention widerspricht.
„Behinderte Kinder sind kein Schadensfall“
Laut Jugend für das Leben seien die christdemokratische ÖVP und die nationalkonservative FPÖ, aber auch Vertreter der Grünen und der Behindertenanwalt und ehemalige Gesundheitsminister Erwin Buchinger (SPÖ) für Gespräche über eine Gesetzesänderung offen. Die zuständige Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) verweigert jede Gesprächsbereitschaft zum Thema.
Die straffreie Abtreibung gilt in Österreich wie in der Bundesrepublik Deutschland als „gesellschaftlicher Konsens“, der von den Regierungsparteien – in Wien SPÖ und ÖVP, in Berlin CDU/CSU und SPD – nicht in Frage gestellt wird, gleichgültig ob die Regierungsvertreter Sozialdemokraten oder Christdemokraten sind.
„Behinderte Kinder sind kein Schadensfall!“
Die Jugend für das Leben kritisierte auch ein Urteil des Obersten Gerichtshofes, das es ermöglicht, daß Ärzte für ein behindertes Kind von den betroffenen Eltern oder der Mutter auf Schadensersatz geklagt werden können. Voraussetzung ist, daß der behandelnde Arzt „fahrlässig, vorsätzlich oder wissentlich“ eine falsche Diagnose gestellt hat oder den Informationspflichten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen ist. Der Oberste Gerichtshof sagt damit, daß der Schadenersatz zu leisten sei, weil damit den Eltern der Mutter des Kindes die Möglichkeit entzogen worden sei, das Kind töten zu lassen.
„Diese kuriose Rechtsprechung stellt nicht nur eine massive Diskriminierung behinderter Kinder dar, sondern setzt zudem Ärzte massiv unter Druck und schafft ein Klima der Ablehnung von behinderten Kindern. Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der behinderte Menschen nicht diskriminiert werden, insbesondere vor der Geburt.“
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Bild: Jugend für das Leben (Screenshot)
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