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Kirchliche Trauung auch ohne standesamtliche möglich

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Kirchliche Trauung auch ohne standesamtliche möglich Empty Kirchliche Trauung auch ohne standesamtliche möglich

Beitrag von Admin Mo Dez 15, 2008 6:49 pm

Ab 1. Januar sind in Deutschland kirchliche Trauungen bei fehlender standesamtlicher Eheschließung möglich Aachen (kath.net/iba) Das Verbot der kirchlichen Trauung ohne vorhergehende standesamtliche Eheschließung entfällt nach der Novellierung des Personenstandrechts zum 1. Januar 2009. Eine solche kirchliche Trauung bleibt nach kirchlichem Recht jedoch ohne Rechtsfolgen im staatlichen Rechtsbereich. Daher ist der Kirche daran gelegen, dass auch eine zivilrechtliche Ehe geschlossen wird, damit den Gläubigen deren Rechtswirkungen gewährleistet werden. Auf diese Weise werden die Pflichten gewissenhafter erfüllt, die mit der kirchlichen Trauung verbunden sind. In etlichen deutschen Bistümern werden derzeit Regelungen erlassen. Bischof Heinrich Mussinghoff hat für das Bistum Aachen eine Ordnung in Kraft gesetzt mit Wirkung vom 1. Januar 2009, die die Vorgehensweise bei kirchlichen Trauungen ohne zivile Eheschließung regelt. Werbung Eine kirchliche Trauung ohne vorhergehende Zivileheschließung soll nur im Ausnahmefall erfolgen, wenn eine standesamtliche Eheschließung für die Brautleute unzumutbar ist. Bei fehlender Zivileheschließung ist immer die Bescheinigung des Ortsbischofs einzuholen, dass dem nichts entgegensteht, das so genannte „Nihil obstat“. Bei der Vorbereitung einer kirchli-chen Trauung ohne vorhergehende standesamtliche Eheschließung geben die Brautleute eine Einverständniserklärung ab. Sie erbitten die kirchliche Trauung im Bewusstsein, dass diese keine rechtlichen Wirkungen im staatlichen Bereich entfaltet. Die Brautleute müssen versprechen, alle Pflichten zu übernehmen und gewissenhaft zu erfüllen, die sie mit der kirchlichen Trauung übernehmen; dazu gehört insbesondere auch die materielle Fürsorge der Ehepartner füreinander und für aus der Ehe hervorgehende Kinder. Die Brautleute sollen die Gründe angeben, warum sie eine standesamtliche Eheschließung nicht wollen. Die Erklärung der Brautleute ist von den Brautleuten vor dem zuständigen Pfarrer oder seinem Beauftragten zu unterschreiben. Nach der kirchlichen Trauung erfolgt die vorgeschriebene Eintragung in die Kirchenbücher.
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